Ein Untersuchungsausschuss im Parlament hat Befugnisse die denen eines Untersuchungsrichters gleichkommen. Es ist nicht ein Ausschuss wie die anderen, die Mitglieder sind zur Diskretion und Verschwiegenheit verpflichtet. Das sollte jeder Abgeordnete der in einem solchen Ausschuss Mitglied ist wissen. Das Parlament hat mit der Geheimdienstaffäre seine Rolle als Hüter der Gesetze und als Kontrollorgan der Regierung seine Glaubwürdigkeit verloren. Vergessen scheint die unrühmliche Art und Weise wie in der letzten Sitzung 2013 der Präsident einfach die Sitzung aufhob, ohne dass sich auch nur ein Abgeordneter zu Wort gemeldet hätte und eine Abstimmung über die eingebrachte Motion verlangte! Der Grund dieses Procedere war letztlich ein Abkommen zwischen allen Parteien dass dies der einzig mögliche Weg sei damit die Diäten bis zu den Wahlen weiter ausbezahlt werden könnten! Demnach wurde damals die institutionelle Würde der Institution, ihr Selbstverständnis gegenüber der Regierung, den Partikularinteressen aller Abgeordneten untergeordnet. Der vom Koalitionspartner der CSV geforderte Untersuchungsausschusses sollte die verfehlten Aktivitäten des parlamentarischen Kontrollausschusses, der seit 2004 die Aktivitäten des Geheimdienstes überprüfen sollte, übertünchen! Alle Kritiker der Junckerschen Art und Weise mit dem Geheimdienst zu verfahren, hätten seit dessen Einsetzung die Gelegenheit gehabt sich alle Namen und Daten zeigen zu lassen, was offensichtlich nicht geschehen ist. Dass nun ein prominentes Mitglied des Untersuchungsausschusses, seines Zeichens Jurist, nicht gewusst haben will was ein Untersuchungsausschuss bedeutet lässt tief blicken!