….in Rente? Wenig Klarheit herrscht über die Bedingungen die der Mandatsbegrenzung anhängen. Erstes Fallbeispiel dürfte der Wirtschaftsminister sein. Eigentlich hiesse das dass Etienne nicht mehr auf seine Popularitätsquote achten muss, da er demnächst ohnehin nicht mehr darf, deshalb auch nicht wiedergewählt werden muss …und nun richtig Politik machen kann. Er braucht sich nicht mehr darum zu kümmern wie seine Massnahmen beim Wahlvolk ankommen, er kann so richtig reinhauen mit Reformen, vor denen andere aus eben genannten Gründen zurückschreckten. Kommende Generationen würden es ihm danken, allerdings um seine « Altersvorsorge » muss er sich Gedanken machen. Die Deontologie der Genossen hat seit seinem Vorgänger etwas geändert, eine eigene Beratergesellschaft wird Etienne wohl nach seiner « Pensionierung » nicht gründen können, ein Wartegehalt steht ihm zu, auf begrenzte Teit, gar eine Ministerrente? Ob das geklärt ist wäre nämlich der Referendumsfrage beizuordnen: Müssen sie nach 10 Jahren abtreten und bewirken in der letzten Mandatsperiode noch ordentliche Reformen, so könnte sich das Modell lohnen. Gibt es allerdings für alle gewesenen Minister, die noch nicht im Rentenalter sind, auch Ministerrenten, so könnte das Modell die Staatskasse ordentlich belasten.