Die EU will ein Bündnis demokratischer Staaten sein, alle Nationalstaaten werden daran gemessen wie sie die parlamentarische und demokratische Regeln respektieren. Politische Parteien spielen eine wichtige Rolle, gibt ihnen doch das Mehrheitsprinzip einer Wahl die Legitimation ihr Programm durchzusetzen. In Ungarn konnte so die Partei des Premierministers mit einer zweidrittel Mehrheit im Parlament gegen Regeln des Demokratieverständnisses anderwärts verstossen, ohne dass sie dafür seitens der EU rechtlich belangt werden konnte. Parlamente haben demnach eine wichtige Funktion, der sogar das schwindende Vertrauen der Bevölkerung in die politischen Mandatsträger nichts anhaben kann. Beschlossen wird durch Abstimmung, will eine Regierung über Referendum das Volk befragen, so kann sie dies, wie bindend die Entscheidung sein wird, dürfte abermals vom Parlament entschieden werden. Nun hat die Luxemburger Koalitionsregierung beschlossen die Frage des « Ausländerwahlrechtes » nicht einem Referendum zu unterbreiten. Es ginge darum, das an die Nationalität gekoppelte Wahlrecht auszudehnen auf die im Grossherzogtum arbeitende Bevölkerung und auf die im Lande lebenden Nicht Luxemburger. Die Doppelpass Strategie der Vorgängerregierung sollte damit auf die Schnelle ersetzt werden durch eine Ausdehnung des Wahlrechtes..auch der Wahlpflicht?… nicht mehr an den Pass gekoppelt und die, als Bedingung zur Erwerbung desselben auferlegten, Kenntnisse der Landessprache und minimalen Wissens über die Geschichte des Grossherzogtums. Ein Novum in der Entwicklung der EU ganz gewiss, ein Vorstoss in Tendenzen europäischer Neugestaltung von Begriffen wie Nationalität und Nationalstaat, insoweit sie auch von anderen europäischen Partnern angepeilt wird. Das scheint aber zur Zeit nicht der Fall zu sein. Eher die Rede nach mehr Nationalstaat gewinnt die Popularität, das Europa ohne Grenzen ist ferner als je zuvor. Da hebt sich das Grossherzogtum Luxemburg wie eine Insel an geschaffenem Rahmen für ein europäisches Ziel, das friedliche Zusammenleben verschiedener Nationen, heraus. Ein Ende europäischer Legitimation als souverainer Staat mitbestimmen zu dürfen könnte damit eingefädelt werden. Innerhalb der, in vorigen Jahrhunderten festgesetzten, Landesgrenzen würde die Nation nicht mehr aus dem durch Sprache, Geschichte und gelebte Gemeinschaft geeinten Volk bestehen, sondern aus einer Vielfalt von Bürgern, denen das Wahlrecht im Lande ihres Passes zusteht und auch noch im Orte ihrer Residenz oder ihres Arbeitsplatzes. Ein Gerichtsurteil des EUGH hat bereits in Sachen der Subventionnierung von Studenten entschieden dass die Residenzklausel nicht mehr binden ist, und Grenzgänger auch Anteil daran haben müssen, da sie massgeblich zur Wirtschaftsleistung beitragen. Damit wurde eine neue Kategorie von EU Bürgern geschaffen: in allen Grenzregionen der EU müsste dieses Urteil zur Anwendung kommen. Nichts liegt näher als dass, sollte mit dem Wahlrecht das Volk über die Landesgrenzen hin ausgedehnt werden,die Nation eigentlich überflüssig würde….