…als es darum ging das Gutachten des Staatsrates zur Frage der zeitversetzten Auflösung des Parlamentes durch den Grossherzog nicht zu berücksichtigen: Es wäre einer modernen Institution nicht angepasst, wenn der Staatschef die Chamber mit sofortiger Wirkung auflöse, so das Fazit der für verfassungsrechtliche Affairen zuständigen Kommission des Parlamentes. Die Lesweise des Staatsrates sei die einer Verfassung des 19.Jahrhunderts…Deshalb müsste schnellstens die Verfassung geändert werden! Demnach haben die Ehrenwerten schon die Wichtigkeit ihrer Funktion erkannt, wie eine Drohgebärde gegenüber dem Staatschef mutet es an, da die in der Vorbereitung weit gediehene Verfassungsreform auch Ansätze in sich birgt die Befugnisse des Grossherzogs zu beschneiden. Das Parlament spielt demnach mit den Muskeln: sollte die vorzeitige Auflösung aus dem Palais kommen, wäre vorprogrammiert dass die künftige Verfassung den Staatschef nicht mehr einbinde in der aktiven Gesetzesgebung! Dass die CSV als « staatstragende » Partei sich nicht zu schade ist dem zuzustimmen lässt tief blicken….