…nach einer gemeinsamen Pressekonferenz von Meisch und Bausch in welcher Mutmassungen der Bestechlichkeit gegen den früheren Wirtschaftsminister geäussert wurden, ist nun von dem Betroffenen Klage eingereicht worden…gegen Meisch. Das Gericht ist der Meinung, dass auch der andere Abgeordnete zu belangen sei, nachdem er sich den Worten seines Kollegen in derselben Pressekonferenz angeschlossen hatte. Mitgegangen..mitgehangen, vielleicht ist der Ausspruch aus Volkes Munde dem grünen Oppositionsführer nicht geläufig, allemal versucht er nun den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Unschön für Oppositionskollegen Meisch, im Stich gelassen, nachdem vollmundig geballert wurde. Seine Pressegeilheit dürfte dem Herrn Bausch nun übel aufstossen: hätte er sich darauf beschränkt seine Aussagen im Parlament zu machen, die abgeordnetliche Immunität hätte ihn unantastbar gemacht! Vielleicht traute Herr Bausch der Presse nicht zu, dass sie bloss in der Chamber gemachte Aussagen auch so aufbereite dass sie von der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen würden…mit seinem Namen versehen natürlich…