Vor 67 Jahren wurde die Erklärung veröffentlicht. Ein gewaltiger Fortschritt in der Geschichte der Menschheit, so glaubte man. Sogar wenn sich Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtet haben, bleibt viel zu tun. Denn auch die beste Gesetzgebung hilft nicht, wenn die alltägliche Praxis an den Grundprinzipien vorbeigeht. Die Charta der fundamentalen Rechte der EU erwähnt als erstes Prinzip die Würde des Menschen. Die auf Materialismus getrimmte Beachtung stösst sich des öfteren an diesem Prinzip. Inwieweit tragen rein funktionelle Behandlungen auch dem Prinzip der Würde des Menschen Rechnung? Von Flüchtlingen bis zu Altenheimen ergäben sich haufenweise Beispiele der Nicht-Beachtung, so allerdings nicht wahrgenommen. Denn hat man nicht alles damit getan wenn der Flüchtling trocken unterkommt und ernährt wird, oder die älteren Menschen im Heim warm und gut versorgt sind, menschliche Zuwendung, Gespräch, liebevoller Umgang aber fehlt?Und beileibe ist den Pflegenden nicht der Vorwurf zu machen, sie werden nach Zeiteinheiten eingesetzt, bemessen sind die Taten, Worte und Zuhören lassen sich schlecht bemessen. Eine Zeit der Unmenschlichkeit im Umgang miteinander, auch ohne Krieg, fehlen doch Wärme, Freundlichkeit Zuwendung, eben Achtung der Würde des Gegenüber. Von den vielen Verletzungen elementarer Beachtung der Menschenrechte nicht zu reden! Gar wäre es auch an der Zeit über Menschenpflichten nachzudenken. Sollte es nicht eine Pflicht, ein Gebot oder gar ein Gesetz sein Mitmenschlichkeit auch im Alltag zu pflegen, unter Nachbarn der freundliche Gruss, das Wissen wie er denn überhaupt heisst, im Betrieb den Mitarbeiter verstehen, der gar anhand persönlicher Sorgen nicht bei der Sache ist? Statt dessen übt sich unsere Zeit in der Wahrung des Anonymen, ni vu ni connu, er(sie) geht mich nichts an, dass es ihm besser gehe, dafür sorgt der Staat, die Beratungsstelle, die Fachperson, Betreuer, Beamter des Sozialdienstes. Aber ich? Wieso ich …..