Das Datum naht. Die Polemik beginnt: mangelndes Selbstbewusstsein schreibt man den Luxemburgern zu, da sie Bedenken äussern zum Ausländerwahlrecht. In der Tat könnte der Image Schaden unermesslich sein, wenn das Resultat als Ausländerfeindlichkeit gedeutet würde, rechtzeitig zur EU Präsidentschaft der Luxemburger Regierung.Dass die so gestellte Frage einfach FALSCH ist wird nicht mehr diskutiert. Ein Unterschied zwischen EU Bürgern, denen man freie Zuwanderung gewährt hat, per Regierungsentscheidung und durch parlamentarische Abstimmung, und « sonstigen » Ausländern aus Nicht EU Ländern wurde nämlich nicht gemacht. Ohnehin ist die Fragestellung verfänglich, unklar, die angedeuteten Massnahmen, welche per Gesetz in Kraft treten sollen deuten, nach den bisher bekannten Bestimmungen auf erhebliche Einschränkungen hin. Es wird wohl kaum eine Wahl massgeblich beeinflusst wenn gutbetuchte Europäer sich zu den derzeitigen Parteien äussern, eine sozialere Komponente darf man sich davon wohl kaum erwarten. Wie sollen einsichtige Wähler, denen der Zusammenhalt der Bevölkerung am Herzen liegt,diese falsch gestellte Frage beantworten? Ihre Zustimmung heisst implizit dass sie EU Bürger auf der gleichen Ebene behandeln als Nicht EU Bürger. Was sagen unsere EU Abgeordneten, wäre die Fragestellung nicht eine Anfrage bei der EU Kommission wert? Dort wo das Ausländerwahlrecht in EU Mitgliedsstaaten besteht gibt es Gegenseitigkeit, immerhin die gegenseitige Anerkennung von Rechten und Pflichten. Die Regierung täte gut daran die Frage zurückzuziehen und sie beim Verfassungsreferendum erneut und besser formuliert zu stellen.