…halten die Regierung auf Trab. Hat denn keiner der politischen Verfechter für Bienenschutz die EU Regulierung von November 2008 gelesen? Sträfliche Unterlassung wäre es, und noch sträflicher ist dass NIEMAND, auch nicht die damals informierten Abgeordneten des luxemburgischen Parlamentes, sich jemals darum bemüht hat nachzuforschen welche Rechtskräftigkeit dieser Text denn hat! Erst mit der allgemeinen Pestiziddirektive von 2013 kam die Regulierung zur ministerialen Erwähnungen bei der Anforderung des Gutachtens des Staatsrates über die Richtlinie. Nach derzeitiger EU Rechtslage ist eine Regulierung in Kraft sofort nach der Verabschiedung im EP. Ohne nationale Umsetzungsprozedur! Die Umweltministerin sollte daher vielleicht diesen Text überprüfen, nichts würde sie daran hindern ihn mit sofortiger Wirkung anzuwenden. Die Versäumnisse ihrer Vorgänger wären somit in kurzer Zeit wettzumachen. Schäbig ist allemal die Feststellung dass obschon alle interessierten Stellen 2008 informiert waren,die Umsetzung nicht eingefordert wurde. Das einzige Klagerecht liegt beim Bürger, der bei Verfehlung gegen die getroffenen europäischen Regeln die eigene Regierung anzeigen muss.