bewegt zur Zeit die Regierenden.Weniger im Augenblick die Bevölkerung, die sich fragt wieso denn eine nach vorzeitiger Wahl ins Amt getretene Mannschaft nicht selbst Verantwortung übernehmen will! Es gehe darum eine « Kultur » des Referendums aufzubauen, so ein Regierungssprecher, ob sich an das Resultat dann gehalten werde, stehe aus. Das wird entschieden nachdem die vier Fragen beantwortet sind. Ein Rückblick in die Geschichte des Ländles zeigt dass Referenden jeweils Kurskorrekturen vorgegeben haben. 1919 hat die Bevölkerung ihre Monarchin gewählt, und sich zur Monarchie bekannt. Eine knappe Mehrheit(50,67%) stimmte 1936 gegen das « Maulkorbgesetz » das die kommunistische Partei in Luxemburg verboten hätte.Ja zum Lissabonveertrag sagte eine nicht gerade überwältigende Mehrheit 2005. Die vier Fragen welche nun zum Referendum vorliegen sollten zuerst auf ihre Wichtigkeit geprüft werden: ob Minister nur zweimal antreten dürfen sollte keine Volksbefragung entscheiden. Ohnehin kann das Volk alle Minister bei Wahlen in die « Wüste » schicken, indem es sie nicht mehr wiederwählt…keine Frage der nationalen Souveränität demnach. Ob nun auch sechzehnjährige das Wahlrecht erhalten sollen, gekoppelt mit der Frage zum Wahlrecht für Grenzgänger zielt auf eine Erweiterung des Wählerpotentials.Unklar ist dabei ob Wahlrecht oder auch Wahlpflicht!Ob gar die Konventionen mit den Religionsgemeinschaften aufgekündigt werden, wird mit einer Beschreibung des Vorgangs dem Wähler unterbreitet, wobei zu bemerken sei dass die Fragestellung äusserst suggestiv formuliert ist: ob die Gehälter der Pfarrer künftig noch vom Staat bezahlt werden sollen. Heisst etwa, dass wer noch ein kirchliches Begräbnis will dafür zahlen muss, oder? Also Mass matt drei Hären nur für die Gutbetuchten…Welche Verunsicherung die Fragesteller damit ausgelöst haben ist ihnen gar nicht bewusst. Im Dienstwagen in die Ferien und sonst gut versorgt kümmert es sie nicht wie einige hundert Religionslehrer und Geistliche dadurch verunsichert sind. Diese Art der Fragestellung ist anzufechten, keiner anderen sozioprofessionnellen Gruppe würde man solches antun. Auch gegenüber den Kirchen hat der Staat seine eigenen Regeln betreffend mögliche Retroaktivität von Gesetzen zu beachten.