Wollte die Europäische Union sich dahin entwickeln wo auch die politische Union richtig zum Gelingen käme, mit einer europäischen Regierung, und einem demokratisch legitimierten Parlament, dem auch Gesetzesbefugnis zugestanden wäre, dann könnte auf die Nationalstaaten verzichtet werden. Sie blieben bestenfalls zur Organisation regionaler Kompetenzen bestehen, mit dem Bestreben zum Gesamtwohl von 500 Millionen Menschen ihren Beitrag zu leisten. Dann würde auch Nationalität eine andere Bedeutung haben, da eingebettet in das Europäertum. Gar war dies der Traum der Gründerväter, Robert Schuman wollte schliesslich nicht Staaten zusammenführen, sondern Menschen. Zur Zeit ist die EU ziemlich weit abgerückt von dieser Vision. Mehr denn je wird nachgedacht über Aenderungen der Verträge, welche Kompetenzen an die Nationalstaaten zurückgeben sollen. Ein föderatives Europa müsste an den Nationalstaaten festhalten, an eben jenen Ländergrenzen, welche aus dem 19. und 20. Jahrhundert erwachsen sind. Seitdem die EU gegründet wurde sind in keinem Mitgliedsstaat Landesgrenzen massgeblich verändert worden, obschon es mancherorts sprachliche und kulturelle Gründe gäbe dies zu tun. In der Kompetenz der Nationalstaaten liegt die Vergabe der Nationalität, unterschiedlichst geregelt in den 28 Mitgliedstaaten, beileibe nicht ohne Probleme für die Gesamt EU. So gab es einige Aufregung als in Malta die Nationalität mit dem Scheckheft erkauft werden sollte, handele es sich doch nicht nur um die Vergabe eines maltesischen Passes, sondern um die Zulassung zu anderen 27 Staaten, so die ehemalige EU Kommissarin Reding. Im britischen Unterhaus gab es eine Debatte ob denn die Regierung befugt sei einem « british citizen » den Pass zu entziehen, um ihn an der Wiedereinreise zu hindern. Im besagten Fall handelte es sich um Jihadisten und Syrienkämpfer, denen die Rückkehr auf britisches Territorium verweigert werden sollte. Die zuständige Staatssekretärin Theresa May erklärte dem Unterhaus: Citizenship is a privilege, not a right ». Ein vielleicht sehr britischer Grundsatz, der längst nicht alle Rechtslagen abdeckt…Was an dem Pass eines EU Mitgliedstaates angeknüpft ist unterliegt ebenfalls der nationalen Rechtslage, angepasst an gemeinsame EU Gesetzgebung. Das Thema Doppelpass ist zur Zeit politisches Streitobjekt in der Bundesrepublik. Es ist demnach eine überaus komplizierte Frage, betrachtet aus gesamteuropäischer Sicht. Zum Pass gehört auch das demokratische Recht( oder die Pflicht) der Wahl von Volksvertretern in die Kammer. (à suivre)