Ist die Nation aus dem Volk erstanden, oder hat das Volk zur Gründung des Nationalstaates geführt? Es ist wie die Geschichte mit dem Huhn und dem Ei…was war zuerst? Eine Befragung von Jugendlichen, was sie denn unter Nation verständen, ergab äusserst vielfältige Aussagen: die Sprache, dort wo man zuhause sei, das Land. Nun gab es unter den Teilnehmern dieser Befragung auch die mobile Jugend, von Eltern verschiedener Nationalitäten, aufgewachsen in den Herkunftsländern beider Elternteile. Sie sagten sie fühlten sich als Europäer! Aber das ist bis dato noch keine Angabe der Nationalität. Da nun die Regierung des 175 jährigen Grossherzogtums Luxemburg eine Volksbefragen zum Thema Wahlrecht für Ausländer nicht zurückbehielt, drängt sich die Frage auf was es denn mit der Nation, dem Nationalstaat, der Nationalität und den damit verknüpften Rechten(und Pflichten) auf sich habe. Die nicht ganze 3000 Quadratkilometer, des im Herzen Europas gelegenen souveränen Staates Luxemburg, sind mittlerweile bevölkert von 550.00 Einwohnern, von denen 45% keinen luxemburgischen Pass haben. Etwa 150.000 Grenzgänger überqueren jeden Tag die drei Grenzen zu Belgien, Frankreich und Deutschland. Die berufstätige Bevölkerung ist demnach mehrheitlich aus Nicht Luxemburgern zusammengesetzt. Von der Möglichkeit einen Doppelpass mit der Luxemburger Nationalität zu beantragen haben mittlerweile etwa 20.000 Einwohner Gebrauch gemacht. An der Frage wer denn nun wählen darf, und die Macht für sich beanspruchen, misst sich die Zukunftsfrage über die Daseinsberechtigung des Kleinstaates. Hat das Land schwierige Zeiten seiner Geschichte, als selbständiger Staat überlebt, so droht nun das Auseinanderbrechen des inneren Zusammenhaltes, wenn die Fragesteller sich einer ausgiebigen öffentlichen Diskussion verweigern. Die auf die Schnelle regierende Dreierkoalition der Regierung sollte das Ausländerwahlrecht auch auf ihre Signalwirkung hinterfragen. Nicht etwa mit der Absicht auszuschliessen, sondern indem Begriffe wie die Nationalität und die damit verbundenen Privilegien, Zuwendungen, sozialen Rechte im Sinne der zusammenwachsenden EU geklärt werden. Vorerst ist die Nationalität das einzige Kriterium an Nationalwahlen teilnehmen zu dürfen. Bei Lokalwahlen sind eingetragene Nicht Luxemburger schon jetzt wahlberechtigt. Derweil für die Nationalen es Verpflichtung ist, bleibt für Nicht Luxemburger die Wahlfreiheit: sie können, müssen sich aber nicht in die Wählerlisten eintragen. Gleiche Rechte und Pflichten gibt es demnach nicht, Luxemburger die in anderen EU Ländern leben haben dort nicht immer lokales Wahlrecht, demnach schon vielerlei Mass und Gewichte im europäischen Raum. (à suivre)