..gab es in Nantes als nach dem ersten Urteil des Verwaltungsgerichtes der Auftritt zugelassen war und dann am späten Nachmittag vom Staatsrat dieses Urteil wieder aufgehoben wurde, mit der Begründung dass es ein Risiko gäbe und das Prinzip der Menschenwürde jenem Meinungsfreiheit im vorliegenden Fall Vorrang habe. « En amont » sagt der Staatsrat müsse vorgebeugt werden, das heisst dass auch nachdem der Humorist angekündigt hatte seine Show abzuändern und die anstössigen Passagen wegzulassen, das Verbot ausgesprochen wurde. Die Republik habe gewonnen, sagt der Innenminister, der für sich beansprucht Standfestigkeit bewiesen zu haben, und damit einigen Neid in den eigenen Reihen provoziert. Die Tatsache dass das Urteil des Staatsrates im Schnellverfahren genommen wurde und nur ein Richter dafür verantwortlich zu zeichnen braucht lässt die Vermutung eines « politischen » Urteils zu. 5000 Zuschauer hatten in Nantes gebucht, die CRS, die Einsatztruppe der Armee war beordert um für Ordnung zu sorgen. Im Konkreten handelt es sich dabei um Zensur,der Komiker wird zum Aushängeschild für die in Frankreich ganz besonders grossgeschrieben Freiheit der Meinungsäusserung. Das Urteil des Staatsrates wird indessen Geschichte machen. Die zweifelhafteste Formulierung ist dass im Vorfeld (en amont) gehandelt wurde, demnach eine Straftat vorausgesetzt wurde noch bevor sie geschehen war und die Meinungsfreiheit einem anderen Prinzip untergordnet wurde. Die ministerielle Stellungnahme bezog sich auf den Sieg über Antisemitismus. Allerdings war der beeindruckende Aufmarsch vor laufenden Kameras vor dem Saal in Nantes gute Propaganda für Dieudonné. Nicht Krawallmacher standen dort, es war keine ausgesprochen anarchistische Szene, aufgebrachte Bürger die noch zwei Stunden vor dem Auftritt nicht wussten ob die Veranstaltung stattfinde oder nicht. Alles in allem eine schäbige Handhabung der Rechtsprechung,mit politischer Einmischung ohne Zweifel und für die sozialistische Linke kein Glanzstück. Allemal werden sich viele Augen auf die Veranstalter im schweizerischen Nyons richten. Ob deren Aussage dass nicht verurteilt werden könne da ja noch keine Straftat ( nach schweizer Recht) begangen wurde und die Veranstaltung stattfinde bis Anfang Februar hällt wird mit Spannung erwartet.