Nach langem Tauziehen ob einem solchen Prozess auch eine breite öffentliche Berichterstattung zukommen solle, oder dürfe, ist nun der gordische Knoten durchgeschnitten. Jeder blamiert sich halt so wie er kann, nicht immer sind die Vorschriften den Tatbeständen angepasst. Nach entwürdigendem Tauziehen wurde per Los entschieden, wer denn von der Presse rein dürfe in den Münchener Gerichtssaal… Gerichte sind halt im Zeitalter der Facebook und Twittergesellschaft nicht mehr was sie waren. Da hatte die bayrische Vorsitzende gemeint eine breite Öffentlichkeit könne dem Rechtsstaat nicht förderlich sein, Richter müssten fernab der öffentlichen Meinung frei entscheiden können. Demnach wäre es unmöglich anhand von Fakten noch objektiv und frei zu entscheiden, wenn dies im Gegensatz zu der öffentlichen Meinung ausfalle? Damit wären auch die Richter, Verteidiger und Ankläger bei der Demoskopie angekommen…. Die Entscheidung dem Prozess die Öffentlichkeit zukommen zu lassen die vertretbar und organisierbar ist hat sich durchgesetzt. Allerdings wird man sich in Zukunft darauf einstellen müssen dass der Rechtsstaat den Magistraten nicht mehr die Schutzhülle der abgehobenen Gerichtsbarkeit bietet, die aus Staatsanwälten Richtern und Juristen « höhere » Wesen fern ab vom ergiebigen journalistischen Geschäft machte. Die Presse ist letztendlich die Gewinnerin: die Titelseiten liefern nicht nur mehr die Politiker,sondern künftig immer mehr die Juristen. Damit bietet die Berichterstattung und Kommentierung eine ergiebige Quelle an Druckmaterial. Dass im Nachhinein auch der richterliche Spruch in ebensolcher Länge und Breite gedruckt und kommentiert werden sollte, wird sich aber erst durchsetzen müssen. Da gibt es erhebliches Ungleichgewicht: während Anschuldigungen in Schlagzeilen titeln, wird erwiesene Unschuld, oder geringfügiges Vergehen meistens unter ferner liefen gedruckt…dann wenn die Öffentlichkeit sich bereits anderen Titeln zugewandt hat!