Mit seinem Steuerpaket hat der französische Präsident François Hollande ordentlich für Aufregung bei den Filmstars gesorgt. Sein Vorschlag mit 75% die « Reichen » zu besteuern hat den Schauspieler Gérard Depardieu dazu veranlasst seinen Wohnsitz nach Belgien zu verlegen, nachdem dies schon Johnny Halliday getan hat. Die, inzwischen vom Verfassungsrat verworfene, Supersteuer wird zwar für 2013 nicht angewandt werden können, wodurch der Staatskasse 1 Milliarde € verloren ginge, davon ablassen will die Regierung aber nicht. Mehrere Meldungen in der Presse haben beanstandet dass die Künstlergagen zu hoch seien, da ausserdem besonders im Bereich Film, die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geschehe.Tatsächlich hat Frankreich mit seiner « exception culturelle » was so viel wie kulturelle Ausnahmereglung heisst, seinerzeit versucht dem Vormarsch amerikanischer Filme Einhalt zu gebieten. Dazu sollten französische Filme besser bezuschusst werden, auf den Eintrittstickets zahlt jeder Kinobesucher in Frankreich eine Sondersteuer die zur Finanzierung des Filmschaffens weitergeleitet wird. Ausserdem gibt es Quoten im Fernsehen: über 50% der Ausstrahlungen müssen französische Produkte sein….was denn dazu geführt hat dass die Schlaflosen, die nachts den Fernseher andrehen, in den Genuss der besten Kunstwerke des französischen Films kommen, da die Quoten sich nicht auf eine bestimmte Tageszeit beziehen. Hochgeschwappt ist der Ärger der Filmdiven erst, als ihre Gagen veröffentlicht wurden. Die These sie seien « überbezahlt », die hohen Zuwendungen frässen de ganzen Subventionen auf, während für junge Schauspieler nur wenig übrigbliebe, beeindruckt sie kaum. Den Nachwuchstalenten hat die grosszügige Kulturpolitik der 80ziger Jahre, unter Präsident Mitterand und Kulturminister Jacques Lang, ein Künstlerstatut geschaffen, dessen Quintessenz darin besteht dass Leerlaufphasen, während der nicht gedreht oder gespielt wird, aus der Arbeitslosenkasse bezahlt werden….was wiederum dazu geführt hat dass der hohe Defizit derselben Kasse zu einem Grossteil aus der Finanzierung des Künstlerstatuts herstammt. Nicht nur Anfänger haben ein Anrecht darauf, auch die « hochbezahlten » dürfen zur Arbeitslosenversicherung und kassieren…in angemessenen Prozenten ihrer Gagen …Arbeitslosenunterstützung!