Die umstrittene EU Richtlinie die 2006 vom europäischen Parlament in wesentlich veränderter Form abgestimmt wurde und in Kraft ist, liest sich heute wie der Fluch der bösen Tat: was der Kommissar aus den Niederlanden bezweckte, dass nämlich die Gehälter für Dienstleistungen nach dem Herkunftsland Prinzip ausgerichtet seien, dass demnach ein Unternehmer aus einem Billiglohnland mit seiner Belegschaft zu niedrigen Tariffen arbeiten könne, war vom EP in das Gegenteil umgekehrt worden. Damit sollte unlauterer Wettbewerb vermieden werden, lokale Arbeitnehmer nicht ausgetrickst werden gegen « billigere » aus andern EU Staaten. Die « Billiglohnländer » beschränken sich allerdings derzeit nicht mehr auf die nach der Erweiterung von 2004 neu hinzugekommenen Länder aus Osteuropa, neuerdings sind krisengeschüttelte Südstaaten auch dazugestossen. Outgesourced wird nicht mehr nach Polen, Rumänien, sondern neuerdings nach Griechenland. Eine französische Fluggesellschaft hat sich dorthin ausgelagert ….und damit die Gehälter vom Flugpersonal halbiert. Nach dem Prinzip der Dienstleistungsrichtlinie kann der französische Arbeitnehmer ganz legal nach griechischen Tarifen bezahlt werden. Demnach Lohndumping im Binnenmarkt, so wie selbst Bolkestein ihn nicht erträumt hätte!