Soviel Vorausschau hätte man den Landsleuten gar nicht zugetraut:da ändern sie schon die Verfassung,obschon noch kein Grund dazu besteht,immerhin haben die Abgeordneten noch nicht über die Zulassung der Euthanasie abgestimmt!Und sollte es Fraktionszwang geben wäre das auch gegen die Gewissensfreiheit der Abgeordneten!Und solange nicht abgestimmt ist weiss ja Niemand wie das Votum ausgeht!Mit der vorgezogenen Verfassungsänderung entlarvt sich ja das ganze Szenario: Was man will,das will man und setzt es durch.fragt sich wer « man » ist???
Der Premier allein,das wäre ungemütlich und ungeheuerlich,auch wenn 94 % der Bevölkerung ihre Zustimmung zu seinem Regieren geben,haben sie immer noch geglaubt dass er auch der Hüter der Verfassung und der demokratischen Rechte der BÜrger ist.In dem Falle der Euthanasie wurde nicht nur den Abgeordneten die sich dagegen äusserten Redeverbot erteilt,auch Versammlungen zur Aufklärung über die Begriffe wurden auf oberes Geheiss abgesagt.Nun wird der Abstimmung vorgegriffen,so als ob schon gewusst sei wie denn die 60 Volksvertreter stimmen werden.Auch wenn der Grossherzog im Vorfeld der Abstimmung seine Meinung öffentlich sagte ist das ja noch kein Grund Ihm Verfassungsrechte im Vorfeld eines Votums abzusprechen….das ist Sanktion wegen Meinungsäusserung! Soviel Arroganz hätte man den Regierenden nicht zugetraut.Das Schlimme ist dass mittlerweile sich niemand dagegen wehren kann,es sei denn unter den 60 Abgeordneten hätten einige den Mut gegen diese Verässungsänderung zu stimmen.Aber dann sind sie wohl bei der nächsten Wahl nicht mehr auf der Liste…
Der Premier allein,das wäre ungemütlich und ungeheuerlich,auch wenn 94 % der Bevölkerung ihre Zustimmung zu seinem Regieren geben,haben sie immer noch geglaubt dass er auch der Hüter der Verfassung und der demokratischen Rechte der BÜrger ist.In dem Falle der Euthanasie wurde nicht nur den Abgeordneten die sich dagegen äusserten Redeverbot erteilt,auch Versammlungen zur Aufklärung über die Begriffe wurden auf oberes Geheiss abgesagt.Nun wird der Abstimmung vorgegriffen,so als ob schon gewusst sei wie denn die 60 Volksvertreter stimmen werden.Auch wenn der Grossherzog im Vorfeld der Abstimmung seine Meinung öffentlich sagte ist das ja noch kein Grund Ihm Verfassungsrechte im Vorfeld eines Votums abzusprechen….das ist Sanktion wegen Meinungsäusserung! Soviel Arroganz hätte man den Regierenden nicht zugetraut.Das Schlimme ist dass mittlerweile sich niemand dagegen wehren kann,es sei denn unter den 60 Abgeordneten hätten einige den Mut gegen diese Verässungsänderung zu stimmen.Aber dann sind sie wohl bei der nächsten Wahl nicht mehr auf der Liste…