Ein Beitrag von
Stefan Alexander Entel
Der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hält es für zwingend erforderlich, dass die nationalen Parlamente über das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA –Transatlantic Trade and Investment Partnership (kurz: „TTIP“) – abstimmen. „Kein TTIP ohne Zustimmung der nationalen Parlamente“, lautet sein Credo. Damit steht er nicht allein. Was auf den ersten Blick als selbstverständlich anmuten mag, erweist sich bei genauerem Hinsehen als durchaus strittig. So hält ihm die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström unisono mit ihrem Vorgänger Karel De Gucht entgegen, bei dieser Frage handele es sich um ein rein juristisches Problem, das erst ganz am Ende entschieden werden könne. Eines lässt sich heute jedoch bereits mit Gewissheit sagen: Die verfassungsrechtliche Wirklichkeit nimmt nicht immer Rücksicht auf persönliche Wunschvorstellungen von Politikern. Das Thema „TTIP“ bietet Gelegenheit, sich mit einigen Aspekten dieser verfassungsrechtlichen Wirklichkeit in der Europäischen Union ein wenig näher zu befassen. Nicht erst mit der Debatte um TTIP ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, als stünden die EU und ihre 28 Mitgliedstaaten in einem Spannungsverhältnis zueinander. Manch´ einem mutet die EU gar als eine exterritoriale, fremde Macht an, die ein Eigenleben zum Zweck der Majorisierung der Nationalstaaten führt. Lire plus…