Von den drei noch übriggebliebenen Fragen zum Referendum, das am 7. Juni stattfindet, hat eigentlich nur noch die Frage zum Ausländerwahlrecht echte Relevanz für das Image des Landes über die Grenzen hinweg. Ob ein Minister nur noch ein Mandat nach einer ersten Periode innehaben kann oder nicht ist ohnehin dem Gutdünken des Wählers bei den Legislativwahlen vorgelegt. Wer nicht gut gearbeitet hat wird abgewählt, oder? Natürlich gibt es auch da Ausnahmen…Mandatsbegrenzungen wären notwendig auf anderen Ebenen, so z.B. in den Gemeinden. Statt dessen wird über eine zweite Kammer aus Bürgermeistern nachgedacht…. Ob Jugendliche mit 16 aktiven Anteil am politischen Leben haben sollen, wird gefragt. Dazu muss die Verfassung abgeändert werden. Eine Referendumsfrage die Sinn macht demnach. Immerhin hat mit der Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 die CSV, 1974 als Regierungspartei angetreten, die Wahlen verloren. Auch zum Wahlrecht für ausländische Mitbürger muss die Verfassung geändert werden. Klipp und klar steht da, dass der Wähler Luxemburger sein muss, im Besitz politischer und ziviler Rechte und 18 Jahre alt. Keine Angabe über seinen Wohnsitz: auch im Ausland lebende Luxemburger haben das Wahlrecht. Theoretisch: die Praxis ist nämlich anders. Wie viele von den 34.000 Auslandsluxemburgern an den letzten Wahlen teilgenommen haben wäre eigentlich eine parlamentarische Anfrage wert. Die Verfassung sieht vor dass das Wahlrecht niemandem aberkannt werden kann, ausser die Zivilrechte wurden ihm per Gerichtsbeschluss aberkannt. Nicht so für Auslandsluxemburger. Ihnen kann das Wahlrecht faktisch aberkannt werden, auf Beschluss des diensttuenden Beamten in der Gemeinde. Nicht einmal die Politiker haben da Einsicht, übrigens auch reichlich wenig Interesse am Los der Auslandsluxemburger. Österreich, Spanien Belgien und die Niederlande haben Extrastatuts für ihre Expatriots. Die französische Verfassung sieht eine Vertretung der Auslandsfranzosen in Parlament und Senat vor, desgleichen Portugal. In Portugal Spanien und Italien gilt Gegenseitigkeit: ausländische Mitbürger haben das Wahlrecht wenn es auch in ihren Nationalstaaten ein Wahlrecht gibt für Portugiesen, Spanier und Italiener. Müsste die Frage nicht nach gleichen Rechten für alle lauten? Und wäre die Regierung nicht dazu aufgerufen das Thema Auslandsluxemburger endlich ernsthaft anzugehen. Die Retizenzen im Aussenministerium vor der Komplexität einer solchen Initiative sollten in Zeiten guter Internetverbindungen überwunden sein. Auslandsluxemburger könnten eigentlich den Weg vor den Verfassungsrichter antreten, wenn sie der Wahlschein nicht rechtzeitig erreicht, oder ihnen sogar mitgeteilt wird die Entfernung sei zu gross…..